Ambulante Pflege beim Sozialen Dienst Knetsch
„Wir pflegen den Menschen so, wie auch wir im Alter gepflegt werden wollen!“
Nach diesem Leitbild agieren wir seit nunmehr über 30 Jahren in Hamburg und helfen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung als ambulanter Pflegedienst in der Häuslichkeit. Unser Team, bestehend aus über 30 erfahrenen und in ihrem Bereich spezialisierten Kräften, kümmert sich um alle alltäglichen Aufgaben in Ihrer Häuslichkeit. Von der körperbezogenen Pflege, über die medizinische Versorgung, bis hin zur hauswirtschaftlichen Unterstützung. Wir übernehmen das Rundum-Sorglos-Paket für Sie und Ihre Angehörigen!
Nachdem alles gemeinsam besprochen, vorbereitet und eingerichtet
wurde, startet dann, in Absprache mit unseren Kunden und deren Angehörigen, die Planung unserer Besuche. Hier unterstützen wir Sie gerne bei:
- Behandlungspflege und individuelle Pflege nach SGB XI
- Hauswirtschaftliche Unterstützung nach SGB XI
- Versorgungsleistung über Sozialhilfeträger nach SGB XII
- Medizinische Versorgung nach SGB V
- Unterstützungsleistung nach §45b
Haben Sie nach dem Antragsverfahren zur Einstufung in die
Pflegeversicherung einen Pflegegrad erhalten, so haben Sie die
Wahl zum Bezug von Geldleistungen oder Sachleistungen.
GELDLEISTUNGEN
Sie erhalten eine anteilige Auszahlung Ihres Pflegegrades. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes werden dann privat in Rechnung gestellt.
SACHLEISTUNGEN
Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes werden bis zum Wert Ihres Pflegegrades direkt von Ihrer Pflegekasse bezahlt.
Pflegegrad 1 | Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat | Pflegegrad 1 | Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat |
Pflegegrad 2 | monatlich 332,00 € | Pflegegrad 2 | monatlich 761,00 € |
Pflegegrad 3 | monatlich 573,00 € | Pflegegrad 3 | monatlich 1.432,00 € |
Pflegegrad 4 | monatlich 765,00 € | Pflegegrad 4 | monatlich 1.778,00 € |
Pflegegrad 5 | monatlich 947,00 € | Pflegegrad 5 | monatlich 2.200,00 € |
Pflegebedürftige die einen Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen, haben die Möglichkeit über den Entlastungsbetrag nach §45b im Wert von 125€ monatlich, auch pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung zu bekommen.
Die Umstellung Ihres Pflegegrades auf Kombinationsleistung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich den Restbetrag des nicht genutzten Pflegegradwertes als Geldleistung anteilig auszahlen zu lassen. Eine sehr sinnvolle Anwendung, wenn der Pflegebedarf deutlich geringer, als der Wert des Pflegegrades ist.
Gerne beraten wir Sie, welches Konzept das Richtige für Sie oder Ihre Angehörigen ist. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin mit uns.